Wohnen im Ausland, vermieten in Deutschland

Wann Sie steuerpflichtig sind

Wohnen im Ausland, vermieten in Deutschland - Steuerpflicht

Viele im Ausland lebende Eigentümer übersehen: Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien sind in Deutschland steuerpflichtig – unabhängig vom Wohnsitz.

Der Sachverhalt

Sie sind Eigentümer einer in Deutschland belegenen Immobilie, leben jedoch im Ausland und haben bislang keine Einkommensteuererklärung in Deutschland eingereicht?

Achtung: In diesem Fall droht eine Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung gemäß § 370 der Abgabenordnung (AO).

Nach § 49 Einkommensteuergesetz (EStG) unterliegen Ihre Mieteinnahmen aus inländischem Immobilienvermögen der beschränkten Steuerpflicht – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Was bedeutet das für Sie konkret?

  • Ihre deutschen Mieteinnahmen unterliegen der deutschen Einkommensteuer, auch wenn Sie dort keinen Wohnsitz mehr haben.
  • Sie sind verpflichtet, jährlich eine Einkommensteuererklärung in Deutschland abgeben – auch bei geringen Einnahmen.
  • Es besteht keine Steuerfreigrenze bei beschränkter Steuerpflicht.
  • Werbungskosten wie Zinsen, Reparaturen, Abschreibungen sind abzugsfähig.
  • Das Besteuerungsrecht liegt in der Regel in Deutschland – auch bei bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Wichtig: Auch ein etwaiger Veräußerungsgewinn beim späteren Verkauf der Immobilie kann in Deutschland besteuert werden.

Rechtliche Grundlagen

Die Steuerpflicht ergibt sich aus verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen:

  • § 49 EStG: Beschränkte Steuerpflicht für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • § 370 AO: Steuerhinterziehung und deren Folgen
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Regelung der Besteuerungsrechte zwischen den Staaten

Sie sind betroffen?

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