BFH bestätigt: Krypto-Gewinne sind steuerpflichtig – jetzt handeln, bevor die Behörden es tun
Die digitale Revolution der Steuerfahndung
Die Steuerwelt hat sich verändert. Was einst mit dem Ankauf Schweizer Steuer-CDs begann, setzt sich heute in der digitalen Welt fort: Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum & Co. rücken zunehmend in den Fokus der Steuerfahndung.
Spätestens seit dem BFH-Urteil vom 14. Februar 2023 (Az. IX R 3/22) ist klar: Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen sind in Deutschland steuerpflichtig – und das rückwirkend.
Warum Krypto die neue Steuer-CD ist
In den 2010er Jahren waren es Schweizer Banken, die durch den Ankauf von Steuer-CDs seitens der deutschen Finanzverwaltung in das Visier deutscher Behörden gerieten. Millionenbeträge aus nicht erklärten Kapitalerträgen wurden aufgedeckt, Tausende Selbstanzeigen folgten. Heute ersetzt die Blockchain die Alpenbank – und die Risiken sind vergleichbar:
Damals: Schweizer Banken
- Steuer-CD Ankauf
- Millionenbeträge aufgedeckt
- Tausende Selbstanzeigen
Heute: Blockchain
- Transparente Transaktionen
- Internationale Regulierung
- Rückverfolgbare Daten
Die neuen Risiken im Detail:
- Transparenz durch internationale Krypto-Regulierung nimmt zu
- Börsen wie Binance, Coinbase oder Kraken liefern Nutzerdaten an Finanzbehörden
- Krypto-Transaktionen sind rückverfolgbar – auch Jahre später
- Steuerliche Verjährung beginnt oft erst mit vollständiger Offenlegung
Der Zugriff auf Blockchain-Transaktionen gleicht heute dem digitalen Steuer-CD-Ankauf: Mit einem Mausklick erhalten Behörden Zugang zu lückenlosen Transaktionsverläufen.
Was der Bundesfinanzhof entschieden hat
Am 14. Februar 2023 urteilte der Bundesfinanzhof eindeutig:
Kernaussagen des BFH-Urteils:
- Kryptowährungen gelten als „andere Wirtschaftsgüter"
- Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) gelten auch für Kryptowährungen
- Gewinne aus Verkäufen innerhalb eines Jahres sind voll steuerpflichtig
- Nach einem Jahr Haltedauer sind Gewinne steuerfrei
- Mining, Staking & Lending können komplexe Steuerfolgen auslösen
Wichtig: Auch der Tausch von Coins (z.B. BTC gegen ETH) löst eine Steuerpflicht aus – selbst wenn kein „echter" Geldzufluss in FIAT-Währung erfolgt.
Selbstanzeige bei Krypto? Eine Option – aber keine Garantie
Wer versäumt hat, Kryptogewinne in der Steuererklärung korrekt anzugeben, sollte dringend handeln. Eine Selbstanzeige bei den Finanzbehörden kann in bestimmten Fällen zur Straffreiheit führen – aber nur, wenn sie rechtzeitig und vollständig erfolgt.
Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige:
- Es wurde noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet
- Die Selbstanzeige ist vollständig (für alle betroffenen Jahre und alle Einkünfte)
- Die Steuern und Zinsen werden nachgezahlt
Haben die Ermittlungen bereits begonnen, ist die Selbstanzeige in der Regel nicht mehr möglich – dann zählt eine professionelle Verteidigungsstrategie. Kooperationsbereitschaft führt zu deutlicher Strafminderung.
Jetzt aktiv werden, bevor es zu spät ist
Was für die Schweizer Steuerhinterziehung vor zehn Jahren galt, gilt heute für Krypto:
„Wer wartet, bis der Brief vom Finanzamt kommt, hat seine Chance auf Straffreiheit schon verspielt."
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