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Steuerfahndung gegen Influencer – Jetzt handeln, bevor es zu spät ist!

Steuerfahndung gegen Influencer

Im Visier der Steuerbehörden: 60.000 Influencer und Content Creator

Influencer sind längst keine Randerscheinung mehr. Sie sind Teil einer Milliardenindustrie. Doch genau diese Sichtbarkeit macht sie zunehmend zur Zielscheibe der Steuerfahndung.

Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität im Bundesland Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) hat eine eigene Spezialeinheit für Influencer eingerichtet und wertet aktuell 6.000 Datensätze von Plattformen wie Instagram, TikTok, YouTube oder OnlyFans aus. Bundesweit sollen sogar rund 60.000 Profile analysiert werden.

Allein in Nordrhein-Westfalen wird die zu wenig entrichtete Steuer auf über 300 Millionen Euro geschätzt.

Der Grund: Einnahmen aus Social Media – ob in Form von Geld, gesponsorten Produkten, Reisen oder Events – werden häufig nicht oder nicht vollständig versteuert.

Mehr als 200 Ermittlungsverfahren wurden bereits eröffnet. Diese Zahl wird nach Auswertung der Dokumente selbstredend steigen. Auch andere Bundesländer wie Rheinland-Pfalz, Bayern und Hessen beginnen, Datensätze auszuwerten und dem Vorgehen von Nordrhein-Westfalen folgen.

Diagramm Ermittlungsverfahren gegen Influencer

Wer ist betroffen und was ist steuerpflichtig?

Im Fokus stehen professionelle Influencer, die regelmäßig mit Unternehmen zusammenarbeiten und hohe Einnahmen erzielen. Viele Influencer gehen in diesem Zusammenhang hierbei davon aus, dass nur direkte Geldzahlungen zu versteuern sind.

Tatsächlich gelten jedoch auch Sachzuwendungen als steuerpflichtige Einnahmen – beispielsweise gesponserte Produkte (Fahrzeuge, Technik, Kleidung), bezahlte Reisen und Hotelaufenthalte oder auch Einladungen zu exklusiven Events.

Welche Steuern sind betroffen?

Bei der hinterzogenen Steuer ist nicht nur auf Einkommen-/ Gewerbesteuer abzustellen. Auch Umsatzsteuer, Lohnsteuer oder auch Quellensteuer könnten nicht oder nicht ordnungsgemäß an den Fiskus abgeführt geworden sein.

Einkommensteuer

Selbständige Tätigkeit, Einnahmen durch Kooperationen, Provisionen, Events

Gewerbesteuer

Ab einem Gewinn von 24.500 EUR zusätzlich auch Gewerbesteuer an

Umsatzsteuer

Diese fällt an, wenn die Kleinunternehmergrenze überschritten wird (aktuell 25.000 EUR Umsatz im Vorjahr / 100.000 EUR Umsatz im laufenden Jahr)

Quellensteuer

Für Influencer mit Auslandswohnsitz, die Einnahmen von deutschen Auftraggebern beziehen. Auch Bild- oder Namensnutzung im Inland kann steuerpflichtig sein.

Wohnsitz im Ausland? Kein Freifahrtschein!

Viele Influencer verlagern ihren Wohnsitz in das Ausland – etwa nach Dubai oder Zypern. Doch oft liegt dennoch eine Steuerpflicht in Deutschland vor, etwa wenn

  • weiterhin ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland besteht
  • wirtschaftliche Aktivitäten in Deutschland ausgeübt werden
  • Social-Media-Aktivitäten aus Deutschland «gepostet» werden

Auch ohne deutschen Wohnsitz besteht stets eine sogenannte beschränkte Steuerpflicht in Deutschland in Bezug auf deutsche Einkünfte.

Zudem können nachgelagerte Besteuerungsrechte nach dem Außensteuergesetz (AStG) für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren greifen.

Bestehende Doppelbesteuerungsabkommen weisen lediglich Besteuerungsrechte zu, schließen jedoch in keinem Fall Steuerpflichten nach den nationalen deutschen Steuergesetzten aus.

Was droht bei Verstößen?

Wer seine steuerlichen Pflichten verletzt, muss mit harten Konsequenzen rechnen:

  • Geldstrafen: Bis zur dreifachen Höhe der hinterzogenen Steuern.
  • Freiheitsstrafen: Bis zu 5 Jahre (in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahre)
  • Haft ohne Bewährung: Ab 1 Mio. EUR hinterzogener Steuer

Sind Sie als Influencer betroffen?

Handeln Sie jetzt, bevor die Steuerfahndung vor Ihrer Tür steht. Wir beraten Sie diskret und professionell bei der Nachversteuerung von Influencer-Einnahmen.

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